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Die Körung eines Hundes kann nur stattfinden wenn alle Unterlagen, gemäß der BKD Zucht- und Körordnung, der Anmeldung beiliegt. Es erfolgt keine zusätzliche Aufforderung zur Vorlage der Meldeunterlagen.
Nach der Anmeldung wird eine Bestätigung versandt. Die Gebühren sind in der Gebührenordnung des BKD festgesetzt (€ 30,00 für BKD-Mitglieder, € 90,00 für Nicht-Mitglieder).
Die Gebühren werden mit der Anmeldung zur Körung fällig und sind auf das Konto des BKD, mit dem Vermerk "Körgebühr", zu überweisen. Sie werden zurückerstattet, wenn die Körveranstaltung ausfällt.
Wird die Meldung bis zum Anmeldeschluss wieder zurückgezogen, so werden die Gebühren mit Ausnahme eines Anteiles für die Bearbeitung des Antrages ebenfalls zurückerstattet (die Meldung zur Körung verpflichtet zur Zahlung der Körgebühr, auch bei Verhinderung).
BKD Vereinskonto:
Volksbank Herten eG
Kto. Nr.: 600 258 3200 (BLZ 422 600 01)
BIC GENODEM 1 GBU
IBAN DE 49 4226 0001 6002 5832 00
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