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Gemäß der Satzung des BKD findet alle 2
Jahre eine Mitgliederversammlung statt. Der Vorstand des BKD wird für 4
Jahre gewählt. Alle 2 Jahre stehen jeweils 2 Mitglieder des Vorstandes
zur Wahl, entweder der 1.Vorsitzende und der Kassenwart oder der 2.
Vorsitzende und der Schriftführer.
Die Mitglieder des Ehrenrates, die
Mitglieder der Zuchtkommission und der Zuchtrichterkommission, die
Referenten für das Zuchtschauwesen, die Kassenprüfer werden alle 2 Jahre
gewählt.
Die Beauftragten werden vom Vorstand
des BKD bestimmt.
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