1. Basenji Klub Deutschland von 1977 e.V.

 » Verantwortliche des BKD 
 
Gemäß der Satzung des BKD findet alle 2 Jahre eine Mitgliederversammlung statt. Der Vorstand des BKD wird für 4 Jahre gewählt. Alle 2 Jahre stehen jeweils 2 Mitglieder des Vorstandes zur Wahl, entweder der 1.Vorsitzende und der Kassenwart oder der 2. Vorsitzende und der Schriftführer.

Die Mitglieder des Ehrenrates, die Mitglieder der Zuchtkommission und der Zuchtrichterkommission, die Referenten für das Zuchtschauwesen, die Kassenprüfer werden alle 2 Jahre gewählt.

Die Beauftragten werden vom Vorstand des BKD bestimmt.
 

Der Vorstand des BKD Die Referenten des BKD
Die Zuchtkommission des BKD Die Beauftragten des BKD

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