1. Basenji Klub Deutschland von 1977 e.V.

 » Zweck der Basenji Zucht 


Der Verein versteht sich als Rassehunde-Zuchtverein im Sinne der Satzung des VDH. Zweck ist die Reinzucht der Rasse Basenji nach dem bei der F.C.I. hinterlegten (gültigen) Standard Nr. 43b. Demgemäß fördert der Verein alle Bestrebungen, die der Erfüllung dieses Zwecks dienen. Dabei ist Grundlage die Erhaltung und Festigung dieses Rassehundes in seiner Rassereinheit, seinem Wesen, seiner Konstitution und seinem formvollendeten Erscheinungsbild.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften über "Steuerbegünstigte Zwecke" der § 51 ff AO. Der Satzungszweck wird insbesondere durch Förderung der Kleintierzucht nach Maßgabe des Absatzes 1 und mit den Mitteln des § 3 verwirklicht.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Außerdem darf keine Person durch Ausgaben, die dem gesetzten Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Als Mittel zur Durchsetzung des Satzungszwecks dienen insbesondere:

Festsetzung der Zuchtordnung unter Beachtung der Mindestvoraussetzungen der VDH Zuchtordnung.

Festsetzung der Richtlinien für das Heranbilden und Ernennen der Zuchtrichter sowie deren Einsatz auf
Zuchtschauen.

Führung und Herausgabe eines eigenen Zuchtbuches nach Maßgabe der VDH Zuchtordnung sowie
Einrichtung eines Zuchtbuchamtes.

Bezug und Verbreitung der VDH Zeitschrift "Unser Rassehund" sowie die Herausgabe einer Zeitschrift (die
Herausgabe einer Vereinszeitschrift ist jedoch nicht zwingend).

Unterstützung der Züchter durch Nachweis geeigneten Zuchtmaterials und durch Zuchtberatung durch
gesondert geschulte Zuchtwarte sowie Feststellung einer Zuchtwartordnung.

Einrichtung einer Welpenvermittlungsstelle.

Einrichtung einer Geschäftsstelle (soweit erforderlich).

Veranstaltung von Zuchtschauen sowie die Wahrnehmung der vom VDH ausgeschriebenen Zuchtschauen
durch Anschluss von Sonderschauen.

Beachtung tierschützerischer Belange und tierschutzrechtlicher Vorschriften bei der Zucht, Haltung und
Pflege von Hunden.

Bekämpfung jeder Form des kommerziellen Hundehandels und der vom VDH oder der ihm angeschlossenen
Mitgliedsvereine nicht kontrollierten Hundezucht.

Aufklärung und Information der Öffentlichkeit über Fragen des Hundewesens, insbesondere im
verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden.

Förderung des allgemeinen Interesses am Basenji.
 

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